Informationen
für Standbetreibende
Diese Informationen müssen durch die Standbetreibenden gelesen und verstanden werden.
Buchserfest 2025
Durchführungsdaten
Für Standbetreibende findet folgende Infoveranstaltung statt:
– Infoanlass: 24. Juni 2025 ab 19:00 Uhr im Feuerwehrdepot an der Volksgartenstrasse 38, 9470 Buchs SG
Das Buchserfest findet 2025 an folgenden Daten statt:
– WarmUp: Freitag, 22. August 2025 von 19:30 Uhr bis 00:00 Uhr
– Buchserfest: Samstag, 23. August 2025 von 09:00 Uhr bis Sonntag, 24. August 2025 um 02:00 Uhr
Anmeldung
Die Standplätze müssen bis spätestens Montag, 30. Juni 2025 über das Anmeldeformular angemeldet werden. Die Anzahl der Standplätze sind limitiert. Über die definitive Vergabe der Standplätze und die Platzzuteilung entscheidet der OK-Chef.
Es besteht kein Anspruch auf eine Berücksichtigung der Anmeldung.
Kosten und Verrechnung
Die Teilnahmekosten sind abhängig von der ausgewählten Kategorie, dem zusätzlichen Platzbedarf, sowie den ausgewählten Zusatzoptionen. Die definitiven Kosten des Standplatzes werden nach Überprüfung der Anmeldung durch den OK-Chef per E-Mail bestätigt.
Es gilt dabei folgende Richtpreis-Formel:
Kategorie + Kosten aus zusätzlichem Platzbedarf + Optionen + Freitags-Zuschlag = Standkosten
Die Kosten für den Standplatz werden mind. 4 Wochen vor dem Event in Rechnung gestellt mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Nur eine im Voraus und fristgerecht bezahlte Rechnung berechtigt zum Standbetrieb am Buchserfest.
Die im Anmeldeformular eingereichten Angaben werden am Buchserfest durch den OK-Chef überprüft. Abweichende oder zusätzliche, nicht angemeldete Positionen werden sofern nachträglich zugestimmt, vor Ort mit 50% Preisaufschlag in Bar eingezogen oder können zum Ausschluss der Veranstaltung führen.
Kategorie
- BUFE Marktstand “aufgestellt und abgeräumt” = CHF 200
(lokal hergestellte Produkte, humanitäre Organisation, Non Profit Org., etc.)
Option “WarmUp”-Freitag plus CHF 50 - BUFE Marktstand “aufgestellt und abgeräumt” = CHF 400
(Verkaufsartikel, Kleider, Schuhe, Spielwaren, Werbematerial, etc.)
Option “WarmUp”-Freitag plus CHF 50 - Marktwagen oder Zelt (bis 15m²) = CHF 700
(Verkauf von Kleider, Schuhe, Spielwaren, Werbematerial, etc.)
Option “WarmUp”-Freitag plus CHF 100 - Food-Wagen/Anhänger oder Zelt (bis 15m²) = CHF 850
Option “WarmUp”-Freitag plus CHF 100 - Food-Wagen/Anhänger, Zelt oder Bar (bis 15m²) mit Alkohol = CHF 1300
Option “WarmUp”-Freitag plus CHF 150 - Zelt (lokale Vereine) mit Alkohol bis 150m² = CHF 1100
Option “WarmUp”-Freitag plus CHF 150 - Zelt (lokale Vereine) mit Alkohol ab 150m² = CHF 1400
Option “WarmUp”-Freitag plus CHF 150 - Bühnenveranstalter/Gastro mit grosser Fläche = CHF 2100
⇒ es gelten die Weisung Lebensmittel, die Mindestpreise für den Getränkeverkauf, die Weisung Flüssiggas inkl. Checkliste und die Weisung Jugendschutz
⇒ es gilt die Weisung Brandschutz, Zeltbauten und Tribünen
Option: Stromanschluss
Standbetreibende beziehen den Strom von einem zentralen Verteiler. Die Verteilpunkte können bis zu 50 Meter von den jeweiligen Standorten entfernt sein. Für die Zuführung an den Stand sind die Standbetreibenden selbst verantwortlich (z.B. Verlängerungskabel, Mehrfachstecker, o.ä.) Diese Mittel müssen ordnungsgemäss eingesetzt und für den Verwendungszweck vorgesehen sein.
Es ist eine Pflicht, dass der benötigte Strombedarf eines Standes berechnet und korrekt angegeben wird.
Für die Kategorien 1 bis 3 ist ein T12-Standard-Stromanschluss beim Verteiler ist im Preis inbegriffen.
Für die Kategorien 4 bis 7 ist ein T12-Standard-Stromanschluss oder ein T25-Anschluss beim Verteiler im Preis inbegriffen.
Weitere benötigte Stromsteckplätze beim Verteiler sind kostenpflichtig.
Für die Kategorie 8 sind alle Stromanschlüsse im Preis inbegriffen.
- T12 Standard-Steckdose mit 230V/10A = CHF 50
- T25 (3x400V/16A o. 230V/16A) = CHF 50
- CEE16-5 (3x400V/16A o . 230V/16A) = CHF 50
- CEE32-5 (3x400V/32A o . 230V/32A) = CHF 50
⇒ Die Anzahl benötigter Steckdosen kann im Anmeldeformular gemeldet werden. Mehraufwendungen am Veranstaltungstag werden in Rechnung gestellt.
Option: Musik
Musik ist generell melde- und bewilligungspflichtig.
- Musik (verstärkt) = CHF 400
⇒ es gilt die Weisung Schall und Laser
⇒ Show-Acts sind bis zum Montag, 30. Juni via dem Showact-Melde-Formular einzureichen
Hinweis zu den Kategorien 1 und 2: “BUFE Marktstand”
Es stehen für das Buchserfest 20 Marktstände zur Verfügung.
Tischfläche: L 3.0m x B 1.0m mit einer Tischhöhe von 0.8m
Markstand-Masse inkl. Dach: L 3.4m x B 2.8m x H 2.3m
Hinweis zu Platzbedarf
Aufklappbare Dächer und andere herausragende Bauteile, sowie die Deichsel sind in der Fläche einzuberechnen.
Für die Kategorien 3 bis 5, welche mit “bis 15m²” vermerkt sind, fällt bei Platzbedarf über die 15m² drüber hinaus ein Preiszuschlag an.
Für die Kategorien 4 bis 8 wird die Standfläche unterschieden in:
- Platzbedarf für den Platz / Wagen: Fläche des Stands, Wagens, Foodtrucks, Verkaufstisch o.ä. Aufklappbare Dächer und andere herausragende Bauteile, sowie die Deichsel sind in der Fläche einzuberechnen.
- Platzbedarf für Bewirtungszone: Zu Bewirtungszone gehören beispielsweise Zelt für Besuchende, Stehtische, Tische, Bestuhlung oder Sitzbänke, Schirme, etc.
- Platzbedarf für Lagerplatz / weiterer Platzbedarf: z.B. für einen Kühlschrank, einen Kühlwagen oder ähliches. Dieser Platz wird vom OK möglichst in der Nähe des Stands, jedoch nicht innerhalb der Besucherzone eingeplant. Stromanschlüsse für diesen Platz können im Anmeldeformular separat angegeben werden.
Weisungen und Dokumente
Sämtliche Weisungen und Dokumente stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
Anmeldung (versteckter Text durch CSS Klasse .hide)
Liebe Vereine und Aussteller,
Wichtige Information zum Anmeldeprozess!
Das Anmeldeformular wurde überarbeitet, damit wir präzisere Angaben von euch erhalten und Diskussionen am Festtag möglichst vermeiden können.
Bitte beachtet folgende Punkte besonders:
- Platzbedarf: Gebt die benötigte Fläche (Länge und Breite) unbedingt exakt an.
- Zusätzlicher Platz: Falls ihr einen Kühlwagen oder Aussenbereich (z. B. für Festbänke) benötigt, muss dies ebenfalls im Formular (Länge und Breite) vermerkt werden.
- Stromanschlüsse: Steckplätze an den Stromverteilern erhalten nur diejenigen, die ihren Bedarf im Formular angegeben haben.
Es ist nicht möglich, dass jemand mehrere Steckdosen belegt und andere dann keinen Stromanschluss mehr finden.
Kabelrollen oder eigene Verteiler müsst ihr bitte selbst mitbringen und organisieren.
Insofern die obenstehenden Informationen, sowie die dazugehörigen Weisungen und Regeln gelesen und verstanden wurden, kann die Anmeldung für Standbetreibende via dem Anmelde-Formular erfolgen.
Als Frist für die Anmeldung gilt der Montag, 30. Juni 2025.
Das Anmeldefenster für Standbetreibende schliesst in: (CSS Klasse .hide)
Anmeldung geschlossen
Liebe Vereine und Aussteller,
Das Anmeldefenster wurde per 30.06.2025 geschlossen.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an den OK-Chef, Harry Müntener, via ok-chef@bufe.ch.
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Auf- und Abbauzeiten
Die Zeitfenster zu den Sperrungen der Bahnhofstrasse und den Auf- und Abbauzeiten für Standbetreibende sind festgelegt.