für Standbetreibende
(★1) Der Marktstand wird aufgestellt und abgebaut durch die Pontoniere; Option Freitag plus CHF 50; (★2) Platzbedarf über 15m² wird zusätzlich verrechnet; (★3) Option Freitag plus CHF 100; (★4) Option Freitag plus CHF 150;
Sollten alkoholische Getränke zu Werbemassnahmen präsentiert werden, braucht es ein Alkoholpatent, welches direkt bei der Stadt Buchs bestellt werden muss. Barbetrieb ist nicht erlaubt!
Bitte teilen Sie uns genau die Masse mit, welche Sie benötigen. Aufklappbare Dächer und andere herausragende Bauteile, sowie die Deichsel sind in der Fläche einzuberechnen. Mehr Informationen auf der Informations-Seite für Standbetreibende.
Ab einem Platzbedarf von über 15m² ist mit Mehrkosten zu rechnen, welche seitens OK-Chef mitgeteilt werden.
Hier ist die Fläche des Stands, Wagens, Foodtrucks, Verkaufstischs, des Zelts oder der Bühne o.ä. gefragt:
Bitte reichen Sie den angedachten Zeitplan direkt hier über das Formular ein oder erledigen Sie dies nach Ihrer Anmeldung zeitnah und unaufgefordert via E-mail an den OK-Chef ok-chef@bufe.ch.
Zur Bewirtungszone gehören beispielsweise Zelt für Besuchende, Stehtische, Tische, Bestuhlung oder Sitzbänke, Schirme, etc.
Falls weiterer Platz benötigt wird, z.B. für einen Kühlschrank, einen Kühlwagen oder ähliches, ist dies hier anzugeben. Dieser Platz wird vom OK möglichst in der Nähe des Stands, jedoch nicht innerhalb der Besucherzone eingeplant.
Standbetreibende beziehen den Strom von einem zentralen Verteiler. Die Verteilpunkte können bis zu 50 Meter von den jeweiligen Standorten entfernt sein. Für die Zuführung an den Stand sind die Standbetreibenden selbst verantwortlich (z.B. Verlängerungskabel, Mehrfachstecker, o.ä.) Diese Mittel müssen ordnungsgemäss eingesetzt und für den Verwendungszweck vorgesehen sein. Es ist eine Pflicht, dass der benötigte Strombedarf eines Standes berechnet und korrekt angegeben wird. Ein Standard-Stromanschluss T12 230V/10A beim Verteiler ist im Preis inbegriffen. Weitere benötigte Stromsteckplätze beim Verteiler sind kostenpflichtig. Bitte geben Sie Ihren gesamten Strombedarf unten an. Stromanschlüsse welche im Preis inklusive sind, werden anschliessend von den Standkosten abgezogen.
Standbetreibende beziehen den Strom von einem zentralen Verteiler. Die Verteilpunkte können bis zu 50 Meter von den jeweiligen Standorten entfernt sein. Für die Zuführung an den Stand sind die Standbetreibenden selbst verantwortlich (z.B. Verlängerungskabel, Mehrfachstecker, o.ä.) Diese Mittel müssen ordnungsgemäss eingesetzt und für den Verwendungszweck vorgesehen sein. Es ist eine Pflicht, dass der benötigte Strombedarf eines Standes berechnet und korrekt angegeben wird. Ein Standard-Stromanschluss T12 (230V/10A) oder ein T25 (3x400V/16A o. 230V/16A) beim Verteiler ist im Preis inbegriffen. Weitere benötigte Stromsteckplätze beim Verteiler sind kostenpflichtig. Bitte geben Sie Ihren gesamten Strombedarf unten an. Stromanschlüsse welche im Preis inklusive sind, werden anschliessend von den Standkosten abgezogen.
Standbetreibende beziehen den Strom von einem zentralen Verteiler. Die Verteilpunkte können bis zu 50 Meter von den jeweiligen Standorten entfernt sein. Für die Zuführung an den Stand sind die Standbetreibenden selbst verantwortlich (z.B. Verlängerungskabel, Mehrfachstecker, o.ä.) Diese Mittel müssen ordnungsgemäss eingesetzt und für den Verwendungszweck vorgesehen sein. Es ist eine Pflicht, dass der benötigte Strombedarf eines Standes berechnet und korrekt angegeben wird. Für die von Ihnen ausgewählte Kategorie sind sämtliche Stromanschlüsse beim Verteiler im Preis inbegriffen. Bitte geben Sie Ihren gesamten Strombedarf unten an.
Bitte die Anzahl benötigter Stromanschlüsse pro Typ auswählen:
Für den Stand / Wagen:
Für den Lagerplatz / weiteren Platzbedarf, beispielsweise für einen Kühlwagen:
Musik gilt als Hintergrundmusik bis zu einem Dauerschallpegel (LAeq) von max. 75 dB(A). Besuchende können dabei mühelos eine Unterhaltung führen, ohne die Stimme zu heben. Alles darüber ist generell melde- und bewilligungspflichtig.
Diese Berechnung erfolgt provisorisch und ist nicht verbindlich. Sie erhalten nach der Überprüfung Ihrer Anmeldung durch den OK-Chef eine definitive Preisbestätigung per E-Mail.
Der Platzbedarf beträgt insgesamt mehr als 15m², daher ist mit Mehrkosten zu rechnen. Diese werden seitens OK-Chef mitgeteilt.
Der Platzbedarf beträgt insgesamt weniger als 150m², bitte Kategorie-Auswahl entsprechend anpassen.
Der Platzbedarf beträgt insgesamt mehr als 150m², bitte Kategorie-Auswahl entsprechend anpassen.
Das OK und Helferteam vom Buchserfest mit Helfern besteht aus ca. 30 Personen. Der Veranstalter gibt 50% Verpflegungsgutscheine für die OK Mitglieder ab. Der Standbetreiber erklärt sich bereit, diese Gutscheine zu akzeptieren und die angebotenen Speisen und nicht-alkoholische Getränke zu 50% vom normalen Verkaufspreis an die OK-Mitglieder und -Helfer abzugeben.
Am Buchserfest dürfen Getränke ausschliesslich in Mehrwegbechern ausgeschenkt werden. Diese werden von einem durch den Veranstalter bestimmten Lieferanten abgegeben. Die Kosten dafür muss der Standbetreibende übernehmen und direkt mit dem Lieferanten abrechnen. Weitere Infos dazu folgen zu einem späteren Zeitpunkt. (Auch falls Sie keine Getränke anbieten sollten, müssen Sie dem zustimmen, da dies ein Pflichtfeld ist.)
Bei begründeten Absagen seitens Standbetreiber bis mindestens 14 Tage vor dem Anlass wird die geleistete Vorauskasse vollständig zurückerstattet. Bei später erfolgenden Absagen oder bei unentschuldigtem Nicht-Erscheinen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Vorauszahlung. Sämtliche Verpflichtungen aus dieser Anmeldung entfallen falls das Buchserfest aufgrund von Bestimmungen seitens Gemeinde, Kanton oder Bund oder höhere Gewalt nicht stattfinden kann. Allfällig bereits geleistete Zahlungen werden dem Standbetreiber zurückbezahlt. Ein zusätzlicher Anspruch auf Entschädigung o.ä. besteht nicht.
Unser Marketing wäre dankbar, wenn uns jede/r Standbetreibende sein/ihr Logo in druckfähiger Qualität zur Verfügung stellen würde (vorzugsweise als Vektordatei z.B. eps oder pdf). Ladet die Datei hier direkt hoch oder sendet sie mit dem Betreff "Logo [MEIN STANDNAME]" an die E-Mail marketing@bufe.ch.
Einzuhaltende Bestimmungen und Merkblätter können unter diesem Link aufgerufen werden: https://www.bufe.ch/downloads
Die Anzahl an Plätzen ist beschränkt. Über die definitive Vergabe der Standplätze und die Platzzuteilung entscheidet der OK-Chef bis Ende Juni.