Informationen

für Standbetreibende

Diese Inhalte sind vor Anmeldung eines Stands zu lesen.

Buchserfest 2025

Durchführungsdaten

Für Standbetreibende findet folgende Infoveranstaltung statt:
Infoanlass: 24. Juni 2025 ab 19:00 Uhr im Feuerwehrdepot an der Volksgartenstrasse 38, 9470 Buchs SG

Das Buchserfest findet 2025 an folgenden Daten statt:
WarmUp: Freitag, 22. August 2025 von 19:30 Uhr bis 00:00 Uhr
– Buchserfest: Samstag, 23. August 2025 von 09:00 Uhr bis Sonntag, 24. August 2025 um 02:00 Uhr

Anmeldung

Die Standplätze müssen bis spätestens Montag, 30. Juni 2025 über das Anmeldeformular angemeldet werden. Die Anzahl der Standplätze sind limitiert. Über die definitive Vergabe der Standplätze und die Platzzuteilung entscheidet der OK-Chef.
Es besteht kein Anspruch auf eine Berücksichtigung der Anmeldung.

Kosten und Verrechnung

Die Teilnahmekosten sind abhängig von der ausgewählten Kategorie, dem zusätzlichen Platzangebot, sowie den ausgewählten Zusatzoptionen. Die definitiven Kosten des Standplatzes können je nach Standplatz variieren und werden in Rücksprache mit dem OK-Chef festgelegt.

Es gilt dabei folgende Richtpreis-Formel:
Kategorie + Kosten aus zusätzlichem Angebot + Zusatzoptionen + Freitags-Zuschlag = Teilnahmekosten

Die Kosten für den Standplatz werden mind. 4 Wochen vor dem Event in Rechnung gestellt mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Nur eine im Voraus und fristgerecht bezahlte Rechnung berechtigt zum Standbetrieb am Buchserfest.

Die im Anmeldeformular eingereichten Angaben werden am Buchserfest durch den OK-Chef überprüft. Abweichende oder zusätzliche, nicht angemeldete Positionen werden sofern nachträglich zugestimmt, vor Ort mit 50% Preisaufschlag in Bar eingezogen oder können zum Ausschluss der Veranstaltung führen.

Kategorie

  • BUFE Marktstand “aufgestellt und abgeräumt” = CHF 200
    (lokal hergestellte Produkte, humanitäre Organisation, Non Profit Org., etc.)
  • BUFE Marktstand “aufgestellt und abgeräumt” = CHF 400
    (Verkaufsartikel, Kleider, Schuhe, Spielwaren, Werbematerial, etc.)
  • Marktwagen oder Zelt (bis 15m²) = CHF 700
    (Verkauf von Kleider, Schuhe, Spielwaren, Werbematerial, etc.)
  • Food-Wagen/Anhänger oder Zelt (bis 15m²) = CHF 850
    Option Freitag plus CHF 100
  • Food-Wagen/Anhänger, Zelt oder Bar (bis 15m², inkl. Alkohol) = CHF 1300
    Option Freitag plus CHF 150
  • Food-Wagen/Anhänger, Zelt oder Bar (bis 15m², inkl. Alkohol und verstärkter Musik) = CHF 1700
    Option Freitag plus CHF 150
  • Zelt (lokale Vereine) mit Alkohol unter 150m² = CHF 1500
    Option Freitag plus CHF 150
  • Zelt (lokale Vereine) mit Alkohol über 150m² = CHF 1800
    Option Freitag plus CHF 150
  • Bühnenveranstalter/Gastro mit grosser Fläche und verstärkter Musik = CHF 2500
  • Attraktionsanteil (Bühne, Technik, Programm) vom BUFE = CHF 500

⇒ es gelten die Weisung Lebensmittel, die Mindestpreise für den Getränkeverkauf, die Weisung Flüssiggas inkl. Checkliste und die Weisung Jugendschutz
⇒ es gilt die Weisung Brandschutz, Zeltbauten und Tribünen

Option: Stromanschluss

Im Teilnehmerpreis ist ein Stromanschluss inklusive. Die Verteilung am Stand ist Sache des Teilnehmenden. Material wie Verlängerungskabel, Mehrfachstecker, o.ä. ist Sache des Standbetreibenden. Diese Mittel müssen ordnungsgemäss eingesetzt und für den Verwendungszweck vorgesehen sein. Es kann nicht definiert werden wie weit die Distanz zum nächsten Stromanschluss ist.

  • T13 Standard-Steckdose mit 230V/10A = CHF 50
  • T25 (3x400V/16A o. 230V/16A) = CHF 100
  • CEE16-5 (3x400V/16A o . 230V/16A)  = CHF 150
  • CEE32-5 (3x400V/32A o . 230V/32A) = CHF 200

⇒ Die Anzahl benötigter Steckdosen kann im Anmeldeformular gemeldet werden. Mehraufwendungen am Veranstaltungstag werden in Rechnung gestellt.

Option: Marktstand

Es stehen für das Buchserfest 20 Marktstände zur Verfügung. Für den WarmUp-Freitag werden keine Marktstände angeboten. Die Pontoniere übernehmen den Auf- und Abbau.

Tischfläche: L 3.0m x B 1.0m mit einer Tischhöhe von 0.8m
Markstand-Masse inkl. Dach: L 3.4m x B 2.8m x H 2.3m

  • Marktstand für Samstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Marktstand für Samstag 09:00 Uhr bis Sonntag 02:00 Uhr

Falls die Nachfrage die zur Verfügung stehenden 20 Markstände überschreitet, werden die Markstände für Samstag 09:00 bis 18:00 Uhr priorisiert behandelt, um den Abbau für die Pontoniere zu erleichtern.

Option: Musik

Musik ist generell melde- und bewilligungspflichtig.

  • Musik (verstärkt) = CHF 400

⇒ es gilt die Weisung Schall und Laser
⇒ Show-Acts sind bis zum FRIST via dem Showact-Melde-Formular einzureichen

Freitags-Zuschlag

  • Für den Standbetrieb am WarmUp-Freitag wird ein Fixbetrag dazugerechnet, sie unter Kategorie.

Weisungen und Dokumente

Sämtliche Weisungen und Dokumente stehen im Download-Bereich zur Verfügung.

Anmeldung

Insofern die obenstehenden Informationen, sowie die dazugehörigen Weisungen und Regeln gelesen und verstanden wurden, kann die Anmeldung für Standbetreibende via dem Anmelde-Formular erfolgen.

Als Frist für die Anmeldung gilt der Montag, 30. Juni 2025.

Das Anmeldefenster für Standbetreibende schliesst in:

  • 00Tagen
  • 00Stunden
  • 00Minuten
  • 00Sekunden

Auf- und Abbauzeiten

Die Zeitfenster zu den Sperrungen der Bahnhofstrasse und den Auf- und Abbauzeiten für Standbetreibende sind festgelegt.