Informationen
für Standbetreibende
Diese Informationen müssen durch die Standbetreibenden gelesen und verstanden werden.
Buchserfest 2026
Anmeldung Buchserfest 2026
Allgemeine Informationen
Das Buchserfest 2026 findet vom 28. – 29.August 2026 an der Bahnhofstrasse in Buchs SG statt.
Zeiten:
Freitag 19:30 Uhr bis 24:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr bis Sonntag 02:00 Uhr.
Standbetreiber können sich entweder für beide Tage oder nur für Samstag bewerben.
Auf- und Abbauzeiten
Freitag – WarmUp
Aufbau
Am Freitag ab 13:30 Uhr ist die Bahnhofstrasse für den regulären Verkehr gesperrt.
Von 13:30 bis 19:00 Uhr, können die Standbetreibenden ihren Aufbau ausführen. Der Zufahrtsverkehr für die Anlieferung ist gestattet. Anschliessend muss das Fahrzeug ausserhalb des Festperimeters regulär parkiert werden. Ab 19:00 bis 24:00 Uhr ist die Bahnhofstrasse für jeglichen Verkehr gesperrt.
Der Standbetrieb ist ab 17 Uhr gestattet.
WarmUp
Von 19:30 bis 24.00 Uhr läuft der WarmUp. Während dieser Zeit dürfen keine Aufbauarbeiten mit Lärmemissionen ausgeführt werden.
Die Zufahrt ist gesperrt und die WarmUp-Veranstaltung darf nicht gestört werden!
Samstag – Buchserfest
Von 06:00 bis 08:30 Uhr dürfen Aufbauarbeiten ausgeführt werden. Die Bahnhofstrasse ist jedoch nicht befahrbar!
Am Samstag um 09:00 Uhr beginnt das Buchserfest und dauert bis am Sonntag um 02:00 Uhr.
Sonntag – Abbau
Am Sonntag ab 02:00 Uhr ist die Bahnhofstrasse für den Abbau befahrbar. Der Abbau muss bis spätestens 05:00 Uhr erfolgen.
Es ist zwingend notwendig, dass diese Zeiten eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung wird eine Strafe von CHF 200 fällig.
Kosten
Die Kosten sind abhängig von Platzbedarf und Angebot und ergeben sich aus den in diesem Formular ausgewählten Optionen.
Der Standbeitrag ist im Voraus zu bezahlen.
Sollte der angegebene Platzbedarf und/ oder das Angebot von dem in Anmeldeformular abweichen, werden diese Kosten (sofern möglich) sofort in Bar einbezogen. Wir behalten uns vor, den Stand vom Buchserfest auszuschliessen.
Absage des Standes 30 Tage vor dem Buchserfest – 100% Rückerstattung
Ab 29 Tage – 75% der Standmiete sind zu zahlen
Ab 10 Tage – 90 % der Standmiete sind zu zahlen.
Es kann ein Ersatz gestellt werden. Dieser muss vorrangig beim OK angemeldet und akzeptiert werden.
Verpflichtung
Jeder Stand mit Alkoholausschank ist verpflichtet die Weisung des Jugendschutzes gelesen zu haben und seine Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Es werden fortlaufend Alkoholprüfungen durchgeführt. Bei Nichtbestehen werden in diesem Jahr Bussen verteilt, die sofort in Bar einbezogen werden (ab CHF 300).
Zudem müssen die Weisungen für den Getränkeverkauf gelesen und eingehalten werden.
- Hinweisschild «Jugendschutz» muss zusammen mit der Standnummer gut sichtbar am Stand angebracht werden.
- Standbetreiben müssen am Informationsanlass teilnehmen. Das Datum und Ort entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
- Die Verwendung von Mehrwegbechern, ausschliesslich zu bestellen bei Cup and More, ist verpflichtend.
Das entsprechende Anmeldeformular ist auf unserer Homepage zum Download bereit.
Bei Nichteinhaltung oder Verwendung von anderen Bechern, droht der Ausschluss und eine Strafe.
Wird das Buchserfest infolge einer Sturmwarnung oder eines sonstigen aussergewöhnlichen Ereignisses abgesagt oder abgebrochen, bestehen keinerlei Haftungsansprüche.
Wir wünschen eine schönes und erfolgreiches BUFE 2026!
Anmeldung
Anmeldungen für Standplätze müssen bis spätestens 18. Mai 2026 eingereicht werden.
Die Anzahl an Plätzen ist beschränkt. Über die definitive Vergabe der Standplätze und die Platzzuteilung entscheidet das OK. Die Anmeldung ist provisorisch. Es besteht kein Anspruch auf eine Berücksichtigung der Anmeldung. Die definitive Vergabe des Standplatzes erfolgt mit der Versendung der Rechnung. Diese wird per E-Mail an die von Ihnen eingetragene E-Mail Adresse versendet. Bitte prüfen Sie die E-Mail regelmässig. Bei Nichtzahlung werden Mahngebühren fällig.
Auf- und Abbauzeiten
Die Zeitfenster zu den Sperrungen der Bahnhofstrasse und den Auf- und Abbauzeiten für Standbetreibende sind festgelegt.
